Am 1.5.2006 tritt ein neues Gesetz in Kraft. Es nennt sich Gesetzt zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG). Unter anderem ist bis zum 31.3.2008 ein zweijähriger Stopp bei den Preisen für Medikamentel die zu Lasten der ges. Krankenversicherung gehen verordnet werden.
Auch bei der Festbetragsregelung wird sich einiges ändern. So können z.B. Medikamente mit einem Preis von 30% Prozent und mehr unter dem Festbetrag durch einen Beschluss von der Zuzahlung befreit werden. Auch die Abgabe kostenloser Arznei-Packungen an die Apotheken soll unterbunden werden, um zu verhindern, dass durch die kostenlosen Medikamente Apotheken auf genau diese Präparate eingestellt werden.