Mai 9: Gesetzliche Unfallversicherung
Der Bundesverbande der Unfallkassen e.V. wies in einer Meldung vom 09.5.05 darauf hin, dass ein Arbeitnehmer auf den Weg in eine Kantine über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist. Dieses könne auch der Weg zu einer Gaststätte, ein Imbiss oder auch ein Geschäft für Lebensmittel sein, in dem der Arbeitnehmer sich für seine Pause Nahrungsmittel besorgen würde. Zu beachten sei aber, dass nur der Weg, nicht aber der Einkauf oder der Aufenthalt in der Gaststätte versichert sei. Auskünfte zu diesem Thema könne man bei bei den Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden erhalten.
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