Ab 1.1.2005 heißt gilt die nachgelagerten Besteuerung, bei der alle Rentner ihre Rente zu 50% versteuern müssen.Bezieht ein Rentner im kommenden Jahr das erste mal die Rente so liegt der zu versteiernde Anteil bei 52%. Es wurde eine Übergangszeit bis 2040 geschaffen in die Rentenbesteuerung bis zum Jahre 2040 schrittweise erhöht werden. Danach müssen ab 2040 alle Neurentner ihre Altersbezüge zu 100 % versteuern.
Die Politik führte folgende Gründe für die nachgelagerte Besteuerung an:
- . Zwang aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die ebnfalls zum Alterseinkünftegesetz führte
- . Steuervorteile der Rentner da diese im alter einen niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben haben.
- . Sicherstellung des Steueraufkommens bei höherer Anzahl der Rentenempfänger